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Informationen zu Mietverträgen bei der ABG
Die folgende Checkliste bietet Ihnen einen Überblick über die Dinge, die Sie beachten sollten, um Probleme bei der Erfüllung des Mietvertrages von vornherein zu vermeiden:
- Termingerechte Zahlung der Miete
- Beachten der Hausordnung, dazu gehört z.B. die Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr einzuhalten oder an Sonn- und Feiertagen ruhestörende Arbeiten zu vermeiden. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
- Achtsame Behandlung der Wohnung
- Mängel an der Wohnung sofort dem Vermieter mitteilen
- Wenn Sie mit Freundin/Freund oder mehreren Personen, z.B. Wohngemeinschaft, einen Mietvertrag abschließen, haften alle, die unterschrieben haben, für Forderungen aus dem Vertrag
- Untervermietung vorher vom Vermieter genehmigen lassen
- Rechtzeitige Ausführung der vertraglich festgelegten „Schönheitsreparaturen“, wie z.B. Tapezieren
- Fahrräder und Kinderwagen nicht im Hausflur abstellen
- Bauliche Veränderungen an der Wohnung, z.B. Fliesen, vorher vom Vermieter genehmigen lassen.
- Tierhaltung, ausgenommen Kleintiere wie Zierfische oder Wellensittiche, ebenfalls vorher vom Vermieter genehmigen lassen.
- Kampfhunde sind in unseren Mietobjekten nicht zugelassen.
- Entsorgung von Müll und Werkstoffen in die entsprechenden Behälter. Sperrmüll, wie alte Möbel oder Elektrogeräte, müssen über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.
- Abstellen von Sperrmüll in Fluren, Kellern, auf Grünflächen etc. ist nicht zulässig.
- Der Mietvertrag kann in der Regel nur innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt werden.
- Sofortige Information der/des jeweiligen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters bei Problemen in der Wohnung
Noch ein Tipp:
Nicht alle unserer freien Wohnungen finden Sie im Internet – kommen Sie einfach persönlich vorbei, dann können wir noch besser auf Ihre Wünsche und Fragen eingehen.
Häufige Fragen von Interessenten
Fragen zur Vermietung
Bei öffentlich geförderten Wohnungen dürfen Mieter nur über ein bestimmtes Einkommen verfügen. Diese Überprüfung nimmt die Stadt oder Kommune vor. Danach erteilt Sie den Wohnberechtigungsschein zum Bezug dieser Wohnung. Für die meisten unserer Wohnungen benötigen Sie keinen WBS.
Der Gesetzgeber sieht vor, Kautionen als Sicherheit zu erheben. Diese werden mit marktüblichen Zinsen verzinst; sie erhalten die Kaution nach Ihrem Auszug zurück, sofern keine Forderungen Ihnen gegenüber bestehen z. B. rückständige Mieten.
Beim Lastschriftverfahren wird die Miete vollautomatisch Ihrem Mieterkonto gutgeschrieben und verbucht. Dieses Verfahren ist kostengünstig und erspart jede Menge Verwaltungsaufwand. Würden Sie Ihre Miete per Dauerauftrag oder "manuell" bei einer Bank einzahlen, führte dies für Sie zu zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand.
Fragen zum Mietvertrag
Die Durchführung durch den Mieter ist im Mietvertrag geregelt und von Ihnen unterschrieben. In der Miete sind derartige Kosten nicht enthalten. Dies kann zwar geregelt werden, die Miete würde sich dann aber erhöhen.
In unseren jetzigen Mietverträgen ist die gesetzliche Regelung enthalten. In älteren Verträgen ist u. U. eine günstigere Regelung enthalten. Fragen Sie uns!
In der Regel bestehen für alle Mietverträge einheitliche Kündigungsfristen, also auch in den Alters- und Pflegeheimen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, diese sehen derzeit kein Sonderkündigungsrecht für den Alters- und Pflegefall vor.
Die Fernsehversorgung unserer Wohnungen erfolgt über eine moderne Glasfaser-Satellitenlösung, die über zahlreiche Programme verfügt. Sollten die von unseren Mitbürgern mit Migrationshintergrund gewünschten Sender nicht eingespeist sein, sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung. Die äußere Ansicht eines Hauses wird wesentlich beeinträchtigt, wenn Parabolantennen an den Balkonen angebracht werden. Im Übrigen werden die Balkongeländer beschädigt; den entstandenen Schaden müssen Sie beseitigen.
Fragen zu Betriebskosten
Die Ihnen berechneten Betriebskosten sind bei uns nur ein "Durchlaufposten". Die uns entstehenden Kosten z.B. Be- und Entwässerung geben wir ohne Zuschläge an Sie weiter.
Während eines Abrechnungsjahres ziehen in einer Hausgemeinschaft Personen zu und wieder aus. Dies können wir nicht wissen. Demzufolge wäre jede Abrechnung unrichtig. Die Abrechnung nach der Wohnfläche kennt diese Probleme nicht.
Dies würden wir auch in Ihrem Interesse gerne vornehmen. Da es sich jedoch um überwiegend ältere Häuser handelt, sind umfangreiche und kostenintensive Umbaumaßnahmen, die teilweise auch in den von Ihnen bewohnten Wohnungen vorgenommen werden müssen, notwendig. Wir versuchen, dieses zumindest mittel- bis langfristig umzusetzen.