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ABG neue Regeln zum Infektionsschutz

Am 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetzt in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Verpflichtungen und dem Streben, Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen zu schützen, hat die ABG ihren Betriebsablauf modifiziert.

Neue Regelungen zur Kontaktbeschränkung und zum Homeoffice sorgen dafür, dass trotz steigender Fallzahlen der Geschäftsbetrieb dauerhaft gesichert ist. Neue Zutrittsregelungen gewährleisten, dass die Risiken zur Verbreitung der Erreger minimiert werden. Die neuen Regelungen für Kunden und Besucher der ABG lauten wie folgt:

  • Zutritt zu unseren Geschäftsräumen ausschließlich mit Maske
  • Gesprächstermine nur mit 3G-Nachweis
  • Abholung und Überbringung von Unterlagen in unsere Anmeldung nur mit Maske, aber ohne 3G-Nachweis möglich.

Die weiteren bundesweiten Entwicklungen werden weiterhin genau verfolgt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Maßnahmen zur Verschärfung oder zur Lockerung dieser Regelungen kontinuierlich den Gegebenheiten anpassen müssen.

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