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ABG – helfen statt kündigen

Kann die Miete nicht gezahlt werden, sollten die Mitarbeiter der ABG die ersten wichtigsten Ansprechpartner sein. Denn wer durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeitergeld oder auch wegen teurer Reparaturen knapp bei Kasse ist und das Problem einfach aussitzt, der verliert schnell seine Wohnung.

Die eigene Wohnung ist heute eine Selbstverständlichkeit und gute Gewohnheit. Wir möchten sie gut in Schuss haben und uns dort wohlfühlen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Mietwohnung oder um Eigentum handelt. Und dann zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht oder die Miete kann aus anderen Gründen nicht bezahlt werden. Was nun?

Es ist unangenehm, über die eigene finanzielle Situation zu sprechen, dafür haben die Mitarbeiter der ABG Verständnis. Wenn die ABG als Vermieter von der Situation jedoch keine Kenntnis hat und Mietrückstände auflaufen, dann kommt es zu einer fristlosen Kündigung, die im ungünstigsten Fall zur Räumung führen kann. Dies ist mit hohen Kosten verbunden, die durch den Mieter zu tragen sind. „Wenn wir rechtzeitig informiert werden, finden wir in den meisten Fällen Lösungen, die für beide Seiten tragbar sind und der Mieter kann in seiner Wohnung bleiben“, bestätigt Birgit von der Crone von der ABG.

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