
Mietrückstände - was tun?
Jeder kann unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Oft gilt es eine verständliche Hemmschwelle zu überwinden, um nach Hilfe zu fragen. Viele Menschen fühlen sich mit einer solchen Situation auch überfordert.
Die Folgen von Mietrückständen sind Zahlungserinnerung - Kündigungsandrohung - Kündigung - Zahlungs- und Räumungsklage - Räumungsurteil - Zwangsräumung. Dies löst Betroffenheit aus, verlieren Sie doch mit der Wohnung die zum Leben wichtige Geborgenheit und Sicherheit.
Es wäre falsch den Ernst der Lage außer Acht zu lassen und Zahlungserinnerungen einfach zu ignorieren. Dabei ließe sich möglicherweise schon bei Erhalt der Zahlungserinnerung vieles regeln. Wenden Sie sich deshalb sofort an unsere zuständige Sachbearbeiterin. Durch vertrauensvolle Gespräche kann gemeinsam ein Weg aus dieser Situation gefunden und damit ein möglicher Verlust Ihrer Wohnung vermieden werden.
Nochmals: Ignorieren Sie daher nicht unsere Zahlungserinnerung, sondern
werden Sie aktiv! Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein
vertrauliches Gespräch mit unserer Mitarbeiterin, die Ihnen gerne
behilflich ist.
Susanne Lübker
Telefon: 0 23 52 / 20 80 18
E-Mail: susanne.luebker@altenaer-baugesellschaft.de
